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Im Fokus: Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG

Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben Minderjährige, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, seit dem 12.06.2026 Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte (§ 4 Abs. 4 AsylbLG) und sollen eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Wir bitten im Rahmen unserer monatlichen Umfrage daher diesmal um Rückmeldungen zu folgenden Fragen:


⇒ (Wie) Informiert(e) das Sozialamt in Ihrer Kommune (in der Landesunterbringung: die Bezirksregierung) grundleistungsbeziehende Minderjährige bzw. deren Sorgeberechtigte über die Gesetzesänderung und die Möglichkeit der Wahl einer Krankenkasse für die Gesundheitskarte? 

⇒ Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche in Ihrer Kommune (bzw. in nahen Landesunterkünften) zum 12.06.2026 eine Gesundheitskarte erhalten? Falls nein, gibt es vonseiten der Behörden Auskünfte über die Gründe für die Verzögerung, über den (voraussichtlichen) Zeitpunkt der Anmeldung bei der Krankenkasse etc.?

Rückmeldungen bitte bis zum 26.07.2026 an ehrenamt2@frnrw.de!

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Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
Deutschland