Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Wichtige Änderung bei afghanischen Pässen: Verschärfung ab 1. August 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Aktive in der Beratung,

wie aus einem Schreiben des MKJFGFI NRW hervorgeht, ändern sich die Vorgaben zur Identitätsklärung und Passpflicht bei afghanischen Staatsangehörigen drastisch. Für die Beratungspraxis ergibt sich daraus eine kritische Änderung mit extrem kurzer Frist, auf die Betroffene dringend aufmerksam gemacht werden machen müssen:

Das Wichtigste zuerst: Passverlängerungen werden bald ungültig

  • Ab dem 1. August 2026 ausgestellte afghanische Passverlängerungen werden in Deutschland nicht mehr anerkannt.

  • Bis zum 31. Juli 2026 vorgenommene Verlängerungen (z. B. per Etikett) werden unter strengen Voraussetzungen weiterhin akzeptiert. Dazu gehören die Übereinstimmung mit den Mustern der Bundespolizei und eine maximale Lücke von 6 Monaten zwischen Ablauf und Verlängerung.

  • Konsequenz für die Praxis: Wer den Pass verlängern lassen muss, sollte dies zwingend vor dem Stichtag tun. Danach bleibt nur noch die deutlich aufwendigere Neubeantragung eines Passes.

Weitere wichtige Punkte für die Beratung

  • Wege der Neubeantragung: Ein neuer Reisepass kann derzeit bei der Botschaft in Berlin sowie den Generalkonsulaten in Bonn und München beantragt werden (der Druck erfolgt in Kabul). Auch die Online-Beantragung über das Generalkonsulat in Dubai wird gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung anerkannt.

  • Identitätsklärung und Tazkira: Die 13-stellige eTazkira-Nummer ist dokumenten- und nicht personenbezogen, sie ändert sich also bei der Ausstellung eines neuen Dokuments. Während eine eTazkira nur persönlich in Afghanistan beantragt werden kann, ist eine Papier-Tazkira in Abwesenheit („Ghayabi Tazkira“) über ein Verfahren bei den afghanischen Auslandsvertretungen möglich. Hierfür sind eine persönliche Vorsprache sowie Nachweise von mindestens zwei nahen Familienangehörigen nötig.

Dringender Handlungsbedarf: Bitte prüfen Sie in den Beratungen laufende Verfahren von afghanischen Geflüchteten bezüglich ihres Passstatus. Insbesondere bei anstehenden Verlängerungen von Aufenthaltstiteln (eAT) oder Visa-Fragen ist wegen der nahenden Frist Eile geboten.


Ihr Flüchtlingsrat NRW
Wenn Sie unsere Schnellinfo (an: Redaktion@bo-alternativ.de) nicht mehr empfangen möchten,
können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
 
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
Deutschland