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Im Fokus: Papiererteilung bei prekärem Aufenthalt

In Dublin-Fällen soll seit einigen Monaten gemäß Handlungs-empfehlungen des Bundesinnenministeriums statt einer Duldung eine „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ erteilt werden. Mitunter stellen Ausländerbehörden auch Grenzübertrittsbescheinigungen (GÜB) oder sonstige „Fantasiepapiere“ an ausreisepflichtige Schutzsuchende aus. Diese Papiere gehen mit verschiedenen rechtlichen Nachteilen für die Betroffenen einher. Im Rahmen unserer monatlichen Umfrage bitten wir daher diesmal um Rückmeldungen zu folgenden Fragen:

⇒ Kommt es bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde zur Ausstellung von „Ersatzdokumenten“ statt Duldungen? Ist eine systematische Praxis erkennbar?

⇒ Welche Bezeichnung und welchen Inhalt haben diese Papiere (senden Sie uns die Schreiben gerne in anonymisierter Form zu)? (Wie) Wurde deren Ausstellung begründet und welche Erfahrungen haben Sie ggfs. beim (rechtlichen) Vorgehen gegen die Papiererteilung gemacht?


⇒ Führt der Besitz solcher „Ersatzdokumente“ im Umgang mit anderen Behörden zu negativen Auswirkungen? Haben Sie z. B. mitbekommen, dass es zur Streichung von Sozialleistungen kam?

Rückmeldungen bitte bis zum 26.10.2025 an aktionen@frnrw.de!

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Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
Deutschland